der Falkenberg & Kakies GmbH + Co. Versicherungsmakler, Bertolt-Brecht-Allee 12, 01309 Dresden, nachstehend Makler genannt.
Unsere AGB entsprechen unserem Maklervertrag.
Der Maklervertrag kommt mittels Unterschrift des Kunden und des Maklers zustande.
1.
Gegenstand dieses Vertrages ist die Vermittlung von Versicherungs- und Bausparverträgen unter Ausschluss der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherungen.
Darüber hinaus wird der Makler die Betreuung der durch ihn selbst vermittelten Versicherungs- und Bausparverträge übernehmen.
Nicht Gegenstand dieses Vertrages sind nicht über den Makler vermittelte Versicherungs- und Bausparverträge. Diesbezüglich trifft den Makler keine Leistungsverpflichtung. Die Betreuungsleistungen des Maklers stellen im Verhältnis zur Vermittlungstätigkeit eine Nebenleistung dar.
2.
Der Makler nimmt die Versicherungsinteressen des Kunden wahr und ist an keine Versicherungsgesellschaft gebunden. Die Tätigkeit des Maklers hinsichtlich Information, Beratung, Auswahl und Vermittlung von Versicherungsverträgen beschränkt sich auf Deckungsangebote von Serviceversicherern und Risikoträgern, die Sitz oder Niederlassung in Deutschland haben, also deren Anträge, Vertragsbedingungen und Policen in deutscher Sprache erstellt werden und für deren Abwicklung deutsches Recht gilt. Der Makler berücksichtigt bei seiner Tätigkeit keine Direktversicherer oder Unternehmen, welche dem Makler keine marktübliche Vergütung zahlen.
3.
Der Makler übernimmt im Rahmen dieses Vertrages folgende Pflichten:
a) Prüfung des Versicherungsbedarfs einschließlich Analyse des Risikos unter Berücksichtigung der Wünsche und Bedürfnisse des Kunden;
b) Untersuchung des Versicherungsmarktes und Auswahl eines geeigneten Versicherers und eines Deckungsangebotes; Bei der Auswahl der Produkte orientiert sich der Makler am Preis-Leistungs-Verhältnis des Versicherers, dessen Bonität, Marktpräsenz, Verhalten bei der Schadensabwicklung sowie Kulanzbereitschaft. Die Parteien stimmen überein, dass nicht die absolut preisgünstigste Versicherung zu vermitteln ist.
c) Vermittlung der nach Absprache mit dem Kunden für notwendig erachteten Versicherungs- und Bausparverträge;
d) Betreuung der Versicherungsverträge, insofern diese Vertragsgegenstand sind;
e) Unterstützung der Kunden im Schadensfall bzgl. der Verhandlung mit dem Versicherer, soweit die zugrunde liegenden Versicherungsverträge vom Makler vermittelt wurden. Dabei ist der Makler jedoch nicht berechtigt, Ansprüche gegenüber Dritten geltend zu machen. Für jede Schadensbearbeitung erhält der Makler vom Kunden – Nachweis der Tätigkeit vorausgesetzt – eine Unkostenpauschale von € 12,50 erstattet.
4.
Der Makler wird hiermit beauftragt und bevollmächtigt, den Kunden gegenüber Versicherungsgesellschaften bzw. sonstigen Produktgebern, insbesondere Maklerpools, zu vertreten. Der Makler wird insbesondere bevollmächtigt, sämtlichen Post- und Schriftverkehr für diesen gegenüber den jeweiligen Versicherungsgesellschaften zu führen. Zudem ist der Makler bevollmächtigt, nach Abstimmung mit dem Kunden Kündigungen zu bestehenden Versicherungs- und Bausparverträgen auszusprechen, auch wenn diese nicht durch den Makler vermittelt wurden. Der Makler ist zudem bevollmächtigt, die dem Kunden durch das jeweilige Versicherungsunternehmen vor Vertragserklärung zu übergebenden vertragsbezogenen Unterlagen im Sinne des § 7 VVG, insbesondere allgemeine und besondere Bedingungen, Produktinformationsblatt, Verbraucherinformationen etc. entgegenzunehmen.
Des Weiteren ist der Makler berechtigt, nach Abstimmung mit dem Kunden Versicherungs- und Bausparverträge für diesen abzuschließen.
Der Makler ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Der Makler ist nicht verpflichtet, von der Bevollmächtigung nach eigenem Ermessen Gebrauch zu machen.
Die Vollmacht ist unbefristet erteilt und kann vom Kunden jederzeit widerrufen werden.
Der Makler ist berechtigt, bei der Erfüllung seiner Aufgaben ggf. Untervollmachten zu erteilen.
5.
Der Kunde willigt hiermit ein, dass der Makler ihm per Telefax, per Telefon bzw. per E-Mail Informationen jedweder Art zukommen lässt. Der Kunde verpflichtet sich, den Makler über sämtliche bestehende Versicherungs- und Bausparverhältnisse, auch sofern sie sich in der Anbahnung befinden, zu unterrichten. Der Kunde verpflichtet sich, den Makler über sämtliche Korrespondenz mit den Versicherungsgesellschaften zu informieren. Der Kunde ist zudem verpflichtet, den Makler von allen persönlichen und finanziellen Veränderungen sowie sonstigen Risikoveränderungen unverzüglich zu unterrichten, die für den Versicherungsschutz von Bedeutung sein könnten, beispielsweise familiäre oder berufliche Änderungen, Wohnortwechsel sowie Einkommensveränderungen. Der Kunde veranlasst die fristgerechten Beitragszahlungen an die Gesellschaften in Eigenverantwortung. Dem Kunden ist bekannt, dass bei Zahlungsverzug der Versicherungsschutz gefährdet ist.
6.
Der Makler haftet dem Kunden für Schäden, welche er ihm grob fahrlässig oder vorsätzlich zufügt, im Bereich der Hauptleistungspflichten haftet er für jede schuldhafte Pflichtverletzung.
Die Haftungshöchstsumme für fahrlässige Pflichtverletzungen ist beschränkt auf die jeweils vom Makler abgeschlossene Haftpflichtversicherung. Bis zum 15.01.2013 ist die Haftungshöhe auf 1,13 Mio. Euro je Schadensfall pro Jahr begrenzt sowie auf eine jährliche Gesamtleistung für Vermögensschäden in Höhe von 1,7 Mio. Euro. Dem Kunden ist bekannt, dass die Versicherungssumme und Jahresgesamtleistung aller fünf Jahre nach dem europäischen Verbraucherindex angepasst wird. Er erkennt die jeweils gültige Pflichtversicherungssumme als Begrenzung der Haftung der Höhe nach an. Der Kunde hat die Möglichkeit, den Haftpflichtversicherungsschutz auf eigene Kosten auf eine Versicherungssumme zu erhöhen, die das übernommene Risiko abdeckt.
Kommt der Kunde seinen ihm nach dem Maklervertrag obliegenden Mitwirkungshandlungen nicht bzw. nicht fristgerecht nach, so haftet der Makler für daraus entstehende Schäden – gleich welcher Art – nicht. Ansprüche gegen den Versicherungsmakler unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist. Für den Fall der Beendigung des Maklervertrages verjähren die Ansprüche jedoch spätestens nach fünf Jahren. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Maklervertrag beendet wurde.
Vorgenannte haftungsbeschränkende Regelungen, so auch die verkürzte Verjährungsbestimmung, gelten jedoch nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Maklers beruhen.
7.
Die Courtage für die Vermittlung von Versicherungsverträgen ist Bestandteil der Versicherungsprämie. Die Courtage ist auch dann verdient, wenn nach Vertragsaufhebung ein Ersatzvertrag geschlossen wird. Gleiches gilt bei bestehenden Verträgen für Verlängerungsverträge.
Der Makler ist berechtigt, auf Grund gesonderter Honorarvereinbarung, insbesondere bei der Vermittlung von courtagefreien Tarifen, eine Vergütungsvereinbarung mit dem Kunden zu treffen. Dies steht den Vereinbarungen dieses Maklervertrages nicht entgegen.
8.
Der vorliegende Vertrag ist auf unbestimmte Dauer geschlossen und kann jederzeit ohne Angabe von Gründen unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
9.
Dieser Vertrag tritt an die Stelle aller bisherigen und ersetzt diese. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Unwirksame Bestimmungen sind so umzudeuten, dass das von den Vertragsparteien angestrebte Vertragsziel bestmöglich erreicht wird; das gleiche gilt im Falle einer Vertragslücke. Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform, ebenso wie die Aufhebung dieses Formerfordernisses. Gerichtsstand für alle aus diesem Vertrag sich ergebenden Streitigkeiten ist Sitz des Maklers.
10.
Ergänzende Mitteilungen
a) Der Makler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
b) Ein Versicherungsunternehmen hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsmakler.
c) Beschwerdestellen - außergerichtliche Streitbeilegung
- Versicherungsombudsmann e. V., PF 08 06 32,
10006 Berlin
(weitere Informationen unter www.versicherungsombudsmann.de )
- Ombudsmann für private Kranken- und Pflegeversicherung, Kronenstraße 13, 10117 Berlin
(weitere Informationen unter www.pkv-ombudsmann.de)
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin), Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn, (weitere Informationen unter www.bafin.de Stichwort: Ombudsleute)
Einwilligungsklauseln nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Daten unter Beachtung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zum Zwecke der Weiterverarbeitung bei dem Makler - auch elektronisch – gespeichert und an von dem Makler empfohlene Produktanbieter und/oder mit dieser vertraglich verbundene Vermittler oder Servicegesellschaften zur Antrags- und Vertragsbearbeitung und ggf. Archivierung weitergeleitet werden. Diese Einwilligung gilt auch unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages sowie für entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten Versicherungsverträgen und bei künftigen Anträgen. Ohne Einfluss auf den Vertrag und jederzeit widerrufbar willigt der Kunde weiter ein, dass der Makler seine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten darüber hinaus für die Betreuung und Beratung im Rahmen des Maklermandats nutzen darf.